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Ratgeber

Gehalt im Einzelhandel: Tarif, Stunden und Zuschläge

Wovon dein Verdienst im Laden abhängt und wie du Angebote vergleichst.

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Tarifverträge nach Bundesland

Im Einzelhandel verhandelt ver.di mit den Arbeitgeberverbänden in 16 Tarifgebieten, also regional. Deshalb unterscheiden sich Gehaltstabellen und Stufen je nach Bundesland, und die Abschlüsse kommen nicht überall zur selben Zeit. Ein Tarifvertrag gilt für dich, wenn dein Arbeitgeber tarifgebunden ist oder dein Arbeitsvertrag auf ihn verweist.

Manche Handelsketten zahlen nach Tarif, andere orientieren sich nur daran. Frag im Gespräch direkt, welcher Tarifvertrag gilt, in welche Gehaltsgruppe du kommst und nach wie vielen Berufsjahren die nächste Stufe greift.

Ein Hinweis zur Einordnung: Wenn ein Arbeitgeber schreibt, dass er nach Tarif zahlt, ist das die verlässlichere Information. Frag dann nach der konkreten Tabelle.

Der Mindestlohn als Untergrenze

Unter jeder Vereinbarung liegt der gesetzliche Mindestlohn. Er beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde und steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Für Minijobs liegt die Verdienstgrenze 2026 bei 603 Euro im Monat, im Jahr also bei 7.236 Euro. Viele Aushilfsstellen im Handel sind so angelegt.

Teilzeit richtig vergleichen

Viele Stellen im Verkauf sind Teilzeit, zum Beispiel mit 15 bis 25 Stunden pro Woche. Vergleiche deshalb den Stundenlohn und nicht nur den Monatsbetrag. Prüfe auch, ob die Stunden schwanken, wie Mehrarbeit ausgeglichen wird und ob eine Aufstockung auf Vollzeit möglich ist.

  • Samstag und späte Schichten: Ob und ab wann Zuschläge gezahlt werden, steht im Tarifvertrag oder in deinem Arbeitsvertrag.
  • Sonderzahlungen: Frag nach Urlaubs- und Weihnachtsgeld und ob sie vertraglich zugesagt sind.
  • Personalrabatt: nützlich, aber kein Teil deines Gehalts.
  • Verantwortung: Frag, ob Kassenverantwortung, Stellvertretung oder Leitung zu einer höheren Gehaltsgruppe führen.

Ein Angebot richtig lesen

Schreib dir zu jedem Angebot vier Zahlen auf: Stundenlohn, Wochenstunden, Urlaubstage und die Anzahl der Samstage pro Monat. Erst damit lassen sich zwei Stellen vergleichen. Ein höherer Monatsbetrag bei deutlich mehr Stunden ist kein besseres Angebot.

Frag außerdem, wie Inventuren, Aktionstage und Vertretungen bei Krankheit geregelt sind. Solche Einsätze kommen im Handel regelmäßig vor und sollten als Arbeitszeit erfasst und ausgeglichen werden.

Gehälter auf dieser Seite

Beispiele aus aktuellen Anzeigen, für Einstieg und Leitung:

30.000–38.000 € brutto/Jahr
Verkäufer als Fachkraft / Quereinsteiger Frischetheke (m/w/d), REWE Markt ZwNL Südwest, Eberbach
50.000–68.000 € brutto/Jahr
Marktleiter Einzelhandel - Baumarkt / Baustoffe (m/w/d), LandMAXX BHG GmbH, Dresden und Umgebung

Bei Teilzeit gilt die Spanne für die angegebenen Stunden.

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